Vor der Durchführung der Grundentlastung 1848 gehörte der Ort Grünbach mit Neusiedl am Wald zur Herrschaft Seebenstein, Klaus und Schrattenbach zu Stixenstein und der Ortsteil "unter der Wand" zur Herrschaft Fischau. Pfarre und Schule unterstanden der Herrschaft Seebenstein. Die Untertanen waren zur Abgabe des Zehents und zum Robot, also zum Frondienst, verpflichtet. Die robotpflichtigen Bauern wurden von den Amtsrichtern der Herrschaft bestimmt. Infolge des Grundentlastungsgesetzes von 1848 wurde der Wert der den Grundherren zustehenden Rechte (Zehent und Robot) in Geld umgewandelt, und der Lehensherr, - in Grünbach der Pfarrer -, erhielt 1850 in Niederösterreich 5% Grundentlastungs-Schuldverschreibungen. Der von den Bauern als Lehen bewirtschaftete Boden fiel denselben als Besitz zu. Die so freigewordenen Bauern mußten neben ihren Steuern auch einen Beitrag zur Grundentlastung leisten, mit welchem die aufgenommenen Schuldverschreibungen im Laufe der Zeit getilgt wurden. Die besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse, wie sie um die Jahrhundertwende durch Zinswucher und skrupellose Ausbeutung der wirtschaftlich Schwachen sichtbaren Ausdruck fanden, veranlaßten 1894 ein paar Grünbacher, die Idee Raiffeisens aufzugreifen und hier ein bodenständiges, genossenschaftliches Geldinstitut, den "Verein Spar- und Darlehenskassenverein" zu gründen. Laut Überlieferungen konnte vielen Personen mit einer tatkräftigen Überbrückung geholfen und manche Existenz gegründet oder erhalten werden. Der Geschäftsumfang nahm mit den Jahren ständig zu, zumal sich ja das Steinkohlewerk zu jener Zeit in einem enormen Aufschwung befand und sich daraus eine ständige Bevölkerungszunahme ergab. 1946 wurde der Spar- undDarlehenskassenverein auf Raiffeisenkasse Grünbach mit unbeschr. Haftung, 1981 auf Raiffeisenkasse Grünbach am Schneeberg reg. Genossenschaft m. b. H. umbenannt. |